Bei unseren KJF Heilpädagogischen Tagesstätten handelt es sich um teilstationäre Erziehungshilfen nach § 27 in Verbindung mit § 32 oder 35a SGB VIII. Benachteiligte und individuell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche im Alter ab drei Jahren werden hier maßgeblich bei ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Für die HPT-Vorschulgruppen ist der Bezirk der Kostenträger; für die HPT-Schulgruppen das zuständige Jugendamt.
Erfahrene Heil- und Sozialpädagogen sowie Therapeuten fördern die jungen Menschen intensiv und beziehen neben den Eltern auch das soziale Umfeld in ihre Arbeit mit ein. Vorrangiges Ziel ist der Übertritt, die Rückkehr oder der Verbleib im (vor-)schulischen Regelsystem sowie die Stabilisierung einer positiven Persönlichkeitsentwicklung.
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