Die offene Ganztagsschule (OGS) ist ein freiwilliges schulisches Angebot zur ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülern aller Jahrgangsstufen. Auf Wunsch der Eltern können die Schülerinnen und Schüler nach dem stundenplanmäßigen Unterricht zusätzlich die jeweiligen Betreuungsangebote am Nachmittag wahrnehmen.
Die familienunterstützende Betreuung umfasst Mittagsverpflegung und Hausaufgabenbetreuung. Auch Freizeitangebote mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten stehen auf dem Programm. Schulischer Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaft werden selbstverständlich für alle Schüler fortgeführt – auch für diejenigen, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen. Die Einrichtung einer OGS wird von der Schulleitung bei der zuständigen Schulbehörde beantragt.
Die Angebote der OGS hängen von den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schulen ab. Sie werden von den Schulen, Sachaufwandsträgern und Kooperationspartnern gemeinsam entwickelt. Auch Vereine und andere Institutionen können eingebunden werden. Durchgeführt werden die Angebote von Sozialpädagogen, Erziehern, Übungsleitern, pädagogischem Personal oder anderen geeigneten Personen.
Offene Ganztagsschulen können an Grundschulen (unter der Bezeichnung OGTS), Mittelschulen, sonderpädagogischen Förderzentren, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden.
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