Kommunale und gemeindliche Jugendarbeit fördert junge Menschen in ihrer Entwicklung mit einer Vielfalt an Angeboten. Dabei orientiert sie sich immer an den Interessen der Jugendlichen und lässt diese mitbestimmen und mitgestalten. So befähigt diese Form der Jugendsozialarbeit zu Selbstbestimmung. Sie regt zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement an. Grundlagen sind §11 und 13 SGB VIII.
Die sozialräumliche Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit hat Jugendlichen einiges zu bieten, sei es im Bereich der außerschulischen Jugendbildung oder bei Sport, Spiel und Geselligkeit. Wir sind in Arbeitswelt, Schule oder Familie aktiv. Zudem gibt es Angebote bezüglich Kinder- und Jugenderholung sowie gezielte Jugendberatung.
Die Jugendsozialarbeit umfasst Leistungen nach § 13 SGB VIII. Sie hilft, soziale Benachteiligung auszugleichen und individuelle Beeinträchtigung zu überwinden. Die Jugendlichen erfahren ein erhöhtes Maß an Unterstützung und werden so in ihrer Entwicklung bestmöglich gefördert.
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