Die bevorstehende Einschulung eines Kindes sorgt oft für Diskussionen, wenn Erzieherinnen oder Erzieher und Eltern unterschiedlicher Meinung sind. Grundsätzlich beginnt für jedes Kind in Bayern, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr erreicht hat, im selben Jahr die Schulpflicht. Aber die Schulpflicht bedeutet nicht automatisch, dass die Kinder auch schulfähig sind. Für den Schulbesuch müssen die Kinder bestimmte körperliche und geistige Voraussetzungen erfüllen. Auch ihr Sozialverhalten muss ausreichend entwickelt sein.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kind eingeschult oder um ein Jahr zurückgestellt wird, trifft immer die Schulleitung. Die Grundlage dafür ist ein schulärztliches Gutachten. Wenn Eltern eine Zurücksetzung oder auch eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes wünschen, müssen sie dies begründen. Unsere individuelle Beratung zu Fragen der Schulreife liefert den Eltern wertvolle Anhaltspunkte über die Schulfähigkeit ihres Kindes. Dieses Ergebnis hat allerdings immer nur einen empfehlenden Charakter. Für einen umfangreichen Schulreifetest vermitteln wir gerne an Kooperationspartner.
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